EU-Register

EU/EWR-Register für Immobiliardarlehensvermittler

In diesem Register sind die grenzüberschreitend tätigen Immobiliardarlehensvermittler aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingetragen. Die Eintragungspflicht wird durch Artikel 32 Absatz 3 der Richtlinie 2014/17/EU vorgegeben. Die Daten werden auf einem von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entwickelten Formular übermittelt. Die Übermittlung erfolgt von der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates an die nationale Kontaktstelle. Dies ist das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA übermittelt das Formular im Anschluss an die gemeinsame Stelle. Dies ist die DIHK. Das Register ist nach EU/EWR Mitgliedsstaaten aufgeteilt. Es erscheinen hier nur die Mitgliedstaaten, zu denen eine Eintragung vorliegt.