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Herzlich Willkommen beim Versicherungsvermittlerregister

Seit dem 22. Mai 2007 gilt das Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts. Danach müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen.

Zudem benötigen Versicherungsvermittler und –berater nun in der Regel eine Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden.

Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eingerichtet wird. Die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers sind hier frei einsehbar.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

Wer schon vor dem 1. Januar 2007 als Versicherungsvermittler tätig war, braucht sich erst bis zum 1. Januar 2009 registrieren lassen und seine berufliche Qualifikation nachweisen. Bis dahin kann er noch ohne Erlaubnis arbeiten, muss sich aber versichern.

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